
Pflegeunterstützungsgeld – Ein umfassender Überblick
Pflege betrifft viele Familien direkt – sei es durch plötzliche Pflegebedürftigkeit oder eine dauerhafte Erkrankung eines Angehörigen. Um pflegende Angehörige finanziell zu entlasten, gibt es das Pflegeunterstützungsgeld: eine zentrale Leistung der Pflegeversicherung.
Was ist Pflegeunterstützungsgeld?
Das Pflegeunterstützungsgeld ist eine Lohnersatzleistung, die den pflegenden Angehörigen zusteht, wenn sie für die akute Pflege eines nahen Angehörigen vorübergehend nicht zur Arbeit gehen können. Es wird bis zu zehn Tage gezahlt (§ 2 PflegeZG) und soll finanzielle Einbußen während dieser Zeit ausgleichen. Anspruch besteht für Arbeitnehmer, die gesetzlich krankenversichert sind und eine akute Pflegesituation nachweisen können.
Änderungen und Entwicklungen
Seit dem 1. Januar 2024 wurde das Pflegeunterstützungsgeld deutlich verbessert: Angehörige haben nun nicht mehr nur einmalig Anspruch auf diese Leistung, sondern jedes Kalenderjahr erneut – unabhängig davon, ob sich die Pflegesituation verändert hat. Das bedeutet: Pflegende Angehörige können pro Jahr bis zu zehn Arbeitstage Pflegeunterstützungsgeld beantragen, um in einer akuten Pflegesituation für einen nahen Angehörigen da zu sein. Diese Neuerung schafft mehr Planungssicherheit und einen finanziellen Ausgleich im Pflegealltag.
Seit dem 1. Januar 2025 traten zusätzliche Änderungen in Kraft, die pflegende Familien weiter entlasten sollen:
- Erhöhung der Pflegeleistungen um 4,5 %: Pflegegeld, Pflegesachleistungen und weitere Leistungen der Pflegeversicherung werden spürbar angehoben, um die steigenden Kosten im Pflegebereich auszugleichen.
- Neues Jahresbudget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: Ab dem 1. Juli 2025 werden die Budgets für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zusammengelegt. Das neue gemeinsame Jahresbudget beträgt 3.539 Euro, was mehr Flexibilität bei der Organisation von Entlastungsangeboten ermöglicht.

Voraussetzungen: Wer hat Anspruch?
Um Pflegeunterstützungsgeld zu erhalten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Pflegesituation: Eine akute Pflegesituation liegt vor, die plötzlich eintritt (z. B. nach Krankenhausentlassung).
- Pflegebedürftige Person: Der Angehörige muss mindestens in Pflegegrad 1 eingestuft sein.
- Beschäftigung: Der Antragsteller ist Arbeitnehmer und gesetzlich krankenversichert.
- Pflegezeit: Der Arbeitnehmer nimmt kurzfristig bis zu zehn Tage frei, um die Pflege zu organisieren oder selbst zu übernehmen.
Pflegeunterstützungsgeld beantragen – So geht’s
Der Antrag auf Pflegeunterstützungsgeld erfolgt direkt bei der Pflegekasse des pflegebedürftigen Angehörigen. So gehen Sie vor:
- Informieren Sie die Pflegekasse über die akute Pflegesituation.
- Reichen Sie eine ärztliche Bescheinigung über die Pflegebedürftigkeit ein.
- Beantragen Sie die Freistellung bei Ihrem Arbeitgeber gemäß Pflegezeitgesetz.
- Lassen Sie sich den Verdienstausfall bescheinigen.
Inhaltsverzeichnis
- Was ist Pflegeunterstützungsgeld?
- Änderungen und Entwicklungen
- Voraussetzungen: Wer hat Anspruch?
- Pflegeunterstützungsgeld beantragen – So geht’s
Fazit: Pflegeunterstützungsgeld als wichtige Hilfe
Das Pflegeunterstützungsgeld bietet eine konkrete, kurzfristige Hilfe für pflegende Angehörige. Wer sich rechtzeitig informiert und die Voraussetzungen erfüllt, kann finanzielle Einbußen vermeiden und die Pflege in der Anfangsphase gut organisieren. Pflegehirte begleitet Sie dabei – mit praktischen Pflegeboxen und relevanten Informationen für einen reibungslosen Pflegealltag.
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