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Älterer Mann sitzt auf Sofa, spricht mit Pflegekraft, die seine Schultern hält

Pflegegrad 1 – Ihr Einstieg in die Pflegeleistungen

Die Einstufung in einen Pflegegrad ist ein wichtiger Schritt, um die passende Unterstützung für pflegebedürftige Menschen zu erhalten. Besonders Pflegegrad 1 ist oft der erste Schritt in diesem Prozess. Doch was bedeutet dieser Pflegegrad genau, welche Leistungen sind damit verbunden, und wie funktioniert die Haushaltshilfe im Rahmen von Pflegegrad 1?

Was bedeutet Pflegegrad 1 und für wen ist er gedacht?

Pflegegrad 1 stellt die erste Stufe im deutschen Pflegeversicherungssystem dar und betrifft Menschen mit geringen Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit. Die Einstufung erfolgt durch eine Begutachtung – meist durch den Medizinischen Dienst (MD) – und dient als Grundlage für die Inanspruchnahme erster Leistungen aus der Pflegeversicherung.

Trotz des vergleichsweise leichten Unterstützungsbedarfs kann Pflegegrad 1 bereits den Alltag erheblich beeinflussen. Pflegehirte hilft Ihnen, diese ersten Hilfen gezielt und sinnvoll zu nutzen.

Welche Leistungen bietet Pflegegrad 1 konkret?

Auch wenn Pflegegrad 1 die niedrigste Einstufung darstellt, haben Betroffene dennoch Anspruch auf mehrere sinnvolle Leistungen zur Unterstützung im Alltag. Dazu zählen:

  • Pflegegeld: Zwar erhalten Versicherte bei Pflegegrad 1 kein klassisches Pflegegeld zur freien Verfügung, jedoch können sie andere Leistungen beanspruchen.
  • Entlastungsbetrag: Monatlich stehen 125 € für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsangebote zur Verfügung – etwa für haushaltsnahe Dienstleistungen oder Alltagsbegleitung.
  • Pflegehilfsmittel: Anspruch auf eine monatliche Pflegebox im Wert von bis zu 42 €, die Hygiene- und Pflegeprodukte enthält.
  • Beratungsleistungen: Anspruch auf individuelle Pflegeberatung, um Pflege zuhause optimal zu organisieren.
  • Wohnraumanpassung: Zuschüsse von bis zu 4.000 € für notwendige Anpassungen im Wohnumfeld.
  • Haushaltshilfe: Im Rahmen des Entlastungsbetrags kann eine Haushaltshilfe in Anspruch genommen werden – etwa für Reinigung, Einkäufe oder Wäsche.
Älteres Paar geht zusammen im Park

Pflegegrad 1: Voraussetzungen und Begutachtung

Um den Pflegegrad 1 zu erhalten, muss eine eingeschränkte Alltagskompetenz oder Selbstständigkeit vorliegen. Das kann beispielsweise durch:

  • körperliche Einschränkungen,
  • chronische Erkrankungen,
  • beginnende kognitive Beeinträchtigungen (z. B. frühe Demenz)

begründet sein.

Die Einstufung erfolgt anhand eines standardisierten Punktesystems durch den Medizinischen Dienst. Bei einem Ergebnis von 12,5 bis unter 27 Punkten wird der Pflegegrad 1 zugewiesen.

Pflegehirte: Ihr Partner für die optimale Nutzung von Pflegegrad 1

Pflegegrad 1 markiert den Einstieg in die Welt der Pflegeleistungen. Gerade in dieser Phase ist es wichtig, alle verfügbaren Unterstützungen korrekt zu beantragen und sinnvoll einzusetzen. Pflegehirte begleitet Sie dabei – von der Antragstellung bis zur Lieferung individueller Pflegehilfsmittel.

Wir helfen Ihnen:

  • den Entlastungsbetrag optimal zu nutzen
  • Pflegeboxen individuell zusammenzustellen
  • den Alltag trotz Pflegebedarf selbstbestimmt zu gestalten

Fazit: Pflegegrad 1 als wichtiger erster Schritt

Auch bei leichter Einschränkung der Selbstständigkeit lohnt es sich, Pflegegrad 1 konsequent zu nutzen. Die Kombination aus Sachleistungen, Beratungsangeboten und haushaltsnahen Hilfen trägt dazu bei, Lebensqualität zu erhalten und pflegende Angehörige zu entlasten.

Mit Pflegehirte an Ihrer Seite starten Sie kompetent und sicher in eine gut organisierte Pflege.

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