
Pflegerecht und GEZ-Befreiung: Was Sie wissen sollten
Im Pflegerecht spielen rechtliche Regelungen wie die GEZ-Befreiung eine wichtige Rolle, besonders für Pflegebedürftige, Rentner und Menschen mit geringem Einkommen. Pflegehirte unterstützt nicht nur bei der Pflege, sondern informiert auch über rechtliche Entlastungen und deren Beantragung.
Was ist die GEZ-Befreiung?
Die GEZ-Befreiung ermöglicht es bestimmten Personengruppen, sich von der Rundfunkbeitragspflicht (für ARD, ZDF und Deutschlandradio) befreien zu lassen. Ziel ist es, Menschen mit geringem Einkommen oder besonderen Lebensumständen finanziell zu entlasten.
Für Pflegebedürftige und deren Angehörige kann diese Befreiung eine wertvolle Erleichterung darstellen – vor allem dann, wenn Pflegekosten das monatliche Budget bereits stark belasten.
Wer hat Anspruch auf eine GEZ-Befreiung?
Folgende Personengruppen können unter bestimmten Bedingungen von der GEZ-Gebühr befreit werden:
1. Rentner mit geringem Einkommen:
Rentner, deren Einkommen unter einer gesetzlich festgelegten Grenze liegt, haben Anspruch auf die GEZ-Befreiung. Der Nachweis erfolgt meist über einen Rentenbescheid und weitere Einkommensnachweise.
2. Menschen mit Schwerbehinderung:
Wer im Besitz eines Schwerbehindertenausweises ist (mindestens 50 % GdB mit Merkzeichen „RF“), kann eine Befreiung beantragen. Auch hier müssen entsprechende Dokumente vorgelegt werden.
3. Wohngeldempfänger:
Empfänger von Wohngeld oder vergleichbaren Sozialleistungen (z. B. Grundsicherung) haben ebenfalls einen gesetzlichen Anspruch auf Befreiung von der Rundfunkgebühr.
4. Pflegebedürftige in stationärer oder ambulanter Pflege:
Wer in einem Pflegeheim lebt oder auf regelmäßige Pflegeleistungen angewiesen ist und gleichzeitig geringe finanzielle Mittel hat, kann die Befreiung ebenfalls beantragen.

Antrag auf GEZ-Befreiung: Wie funktioniert das?
Der Antrag auf GEZ-Befreiung kann entweder online über die Website des Beitragsservice oder postalisch eingereicht werden. Dabei sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Einkommensnachweis (z.B. Rentenbescheid, Wohngeldbescheid, Grundsicherung)
- Nachweis über Schwerbehinderung oder Pflegebedürftigkeit
- Ggf. ein Nachweis über den Bezug von Pflegehilfsmitteln oder Pflegeleistungen
Wichtig: Der Antrag muss vollständig und fristgerecht eingereicht werden.
GEZ-Befreiung und Einkommensgrenze
Die Einkommensgrenze ist entscheidend dafür, ob eine GEZ-Befreiung genehmigt wird. Liegt Ihr Einkommen unter dem sogenannten „Bedarfssatz“, können Sie von der Rundfunkgebühr befreit werden. Der Bedarfssatz orientiert sich an gesetzlichen Regelungen und wird regelmäßig angepasst.
Die genaue Grenze hängt unter anderem ab von:
- Haushaltsgröße
- Wohnsituation
- Pflegeaufwand oder zusätzlichen Belastungen
Was passiert nach dem Antrag?
Nach Einreichung des Antrags prüft der Beitragsservice die Unterlagen. Bei positivem Bescheid erhalten Sie eine schriftliche Befreiung, die meist für 12 Monate gilt. Danach muss die Befreiung erneut beantragt werden, sofern die Voraussetzungen weiterhin erfüllt sind. Änderungen Ihrer Lebenssituation (z. B. Pflegegrad, Einkommen, Wohnform) sollten Sie unverzüglich mitteilen, um den Anspruch aufrechtzuerhalten.
Inhaltsverzeichnis
- Was ist die GEZ-Befreiung?
- Wer hat Anspruch auf eine GEZ-Befreiung?
- Antrag auf GEZ-Befreiung: Wie funktioniert das?
- GEZ-Befreiung und Einkommensgrenze
- Was passiert nach dem Antrag?
Fazit
Die GEZ-Befreiung ist eine wichtige Entlastung für Menschen mit Pflegebedarf, geringen Einkommen oder Schwerbehinderung. Wer sich im Pflegekontext befindet – sei es als Betroffener oder als Angehöriger – sollte die Möglichkeit der Gebührenbefreiung kennen und nutzen.
Pflegehirte unterstützt Sie nicht nur mit Pflegehilfsmitteln, sondern bietet Ihnen auch rechtlich relevante Informationen, damit Sie finanziell entlastet werden und sich auf das Wesentliche konzentrieren können: Ihr Leben.
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