
Pflegegrade verstehen: Einstufung, Leistungen & Pflegegeld erklärt
Pflegegrade bieten für Ärzte und Krankenkassen Orientierungshilfe, um den individuellen Pflegebedarf zu ermitteln und passende Leistungen aus der Pflegeversicherung zur Verfügung zu stellen. Ob altersbedingt, durch Krankheit oder Behinderung – wer auf Hilfe im Alltag angewiesen ist, kann je nach Einstufung finanzielle und pflegerische Unterstützung erhalten. Die Begutachtung erfolgt durch den Medizinischen Dienst (MD) oder unabhängige Gutachter bei privat Versicherten.
Die fünf Pflegegrade und ihre Leistungen
In Deutschland gibt es fünf Pflegegrade – sie reichen von geringer bis hin zu intensiver Hilfsbedürftigkeit:
- Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigungen, geringe Unterstützung im Alltag.
- Pflegegrad 2–4: Steigendem Hilfebedarf stehen erweiterte Leistungen gegenüber – etwa Pflegegeld, Sachleistungen oder Hilfsmittel.
- Pflegegrad 5: Schwerste Einschränkungen, umfassende Betreuung erforderlich – hier greifen maximale Leistungsansprüche.
Pflegegeld und seine Bedeutung für die Betroffenen
Pflegegeld ist eine finanzielle Leistung, die direkt an pflegebedürftige Personen gezahlt wird – etwa dann, wenn Angehörige oder Freunde die Pflege übernehmen. Es ermöglicht mehr Selbstbestimmung bei der Organisation häuslicher Pflege. Die Höhe des Pflegegelds richtet sich nach dem anerkannten Pflegegrad:
- Pflegegrad 2: 347 € pro Monat
- Pflegegrad 3: 599 €
- Pflegegrad 4: 800 €
- Pflegegrad 5: 990 €
Bei Pflegegrad 1 wird hingegen kein Pflegegeld gezahlt, jedoch stehen andere Unterstützungsleistungen zur Verfügung, wie z. B. der Anspruch auf eine Pflegebox.

Pflegegrade berechnen und für die Pflegeplanung nutzen
Bevor Leistungen in Anspruch genommen werden können, ist die Einstufung in einen Pflegegrad notwendig. Mit einem Pflegegradrechner können Sie online eine erste Einschätzung erhalten – etwa zu den Kriterien „Mobilität“, „kognitive Fähigkeiten“ oder „Selbstversorgung“.
Die Pflegegrade helfen bei der strukturierten Planung: Wer z. B. Pflegegrad 2 erhält, kann Pflegegeld, Kombinationsleistungen oder eine kostenlose Pflegebox beantragen.
Von Pflegestufen zu Pflegegraden: ein Systemwechsel
Bis 2017 wurde in Deutschland zwischen Pflegestufe 1 bis 3 unterschieden. Mit der Pflegereform wurden diese durch ein moderneres System – die heutigen Pflegegrade 1 bis 5 – ersetzt.
Der Wechsel erfolgte, um auch Menschen mit kognitiven Einschränkungen (z. B. Demenz) besser zu berücksichtigen. Viele Menschen nutzen den Begriff „Pflegestufe“ weiterhin im Alltag, obwohl heute ausschließlich Pflegegrade gelten.
Pflegehirte als Partner für Betroffene und Angehörige
Pflegehirte begleitet Pflegebedürftige und ihre Angehörigen mit praxisnaher Unterstützung:
Unsere Pflegeboxen sind exakt auf die jeweiligen Pflegegrade abgestimmt – und können monatlich kostenfrei geliefert werden (bei Anspruch nach § 40 SGB XI).
So sorgen wir dafür, dass im Alltag alles zur Verfügung steht – einfach, zuverlässig und individuell.
Inhaltsverzeichnis
- Die fünf Pflegegrade und ihre Leistungen
- Pflegegeld und seine Bedeutung für die Betroffenen
- Pflegegrade berechnen und für die Pflegeplanung nutzen
Per E-Mail oder Kontaktformular sind wir durchgehend erreichbar.


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