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Junge Frau hilft älterer Frau, Dokumente auszufüllen, beide sitzen am Tisch mit Laptop und Unterlagen

Pflegegrade verstehen: Einstufung, Leistungen & Pflegegeld erklärt

Pflegegrade bieten für Ärzte und Krankenkassen Orientierungshilfe, um den individuellen Pflegebedarf zu ermitteln und passende Leistungen aus der Pflegeversicherung zur Verfügung zu stellen. Ob altersbedingt, durch Krankheit oder Behinderung – wer auf Hilfe im Alltag angewiesen ist, kann je nach Einstufung finanzielle und pflegerische Unterstützung erhalten. Die Begutachtung erfolgt durch den Medizinischen Dienst (MD) oder unabhängige Gutachter bei privat Versicherten.

Die fünf Pflegegrade und ihre Leistungen

In Deutschland gibt es fünf Pflegegrade – sie reichen von geringer bis hin zu intensiver Hilfsbedürftigkeit:

  • Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigungen, geringe Unterstützung im Alltag.
  • Pflegegrad 2–4: Steigendem Hilfebedarf stehen erweiterte Leistungen gegenüber – etwa Pflegegeld, Sachleistungen oder Hilfsmittel.
  • Pflegegrad 5: Schwerste Einschränkungen, umfassende Betreuung erforderlich – hier greifen maximale Leistungsansprüche.

Pflegegeld und seine Bedeutung für die Betroffenen

Pflegegeld ist eine finanzielle Leistung, die direkt an pflegebedürftige Personen gezahlt wird – etwa dann, wenn Angehörige oder Freunde die Pflege übernehmen. Es ermöglicht mehr Selbstbestimmung bei der Organisation häuslicher Pflege. Die Höhe des Pflegegelds richtet sich nach dem anerkannten Pflegegrad:

  • Pflegegrad 2: 347 € pro Monat
  • Pflegegrad 3: 599 €
  • Pflegegrad 4: 800 €
  • Pflegegrad 5: 990 €

Bei Pflegegrad 1 wird hingegen kein Pflegegeld gezahlt, jedoch stehen andere Unterstützungsleistungen zur Verfügung, wie z. B. der Anspruch auf eine Pflegebox.

Mädchen schiebt ältere Frau im Rollstuhl auf einem Weg im Park

Pflegegrade berechnen und für die Pflegeplanung nutzen

Bevor Leistungen in Anspruch genommen werden können, ist die Einstufung in einen Pflegegrad notwendig. Mit einem Pflegegradrechner können Sie online eine erste Einschätzung erhalten – etwa zu den Kriterien „Mobilität“, „kognitive Fähigkeiten“ oder „Selbstversorgung“.

Die Pflegegrade helfen bei der strukturierten Planung: Wer z. B. Pflegegrad 2 erhält, kann Pflegegeld, Kombinationsleistungen oder eine kostenlose Pflegebox beantragen.


Von Pflegestufen zu Pflegegraden: ein Systemwechsel

Bis 2017 wurde in Deutschland zwischen Pflegestufe 1 bis 3 unterschieden. Mit der Pflegereform wurden diese durch ein moderneres System – die heutigen Pflegegrade 1 bis 5 – ersetzt.

Der Wechsel erfolgte, um auch Menschen mit kognitiven Einschränkungen (z. B. Demenz) besser zu berücksichtigen. Viele Menschen nutzen den Begriff „Pflegestufe“ weiterhin im Alltag, obwohl heute ausschließlich Pflegegrade gelten.


Pflegehirte als Partner für Betroffene und Angehörige

Pflegehirte begleitet Pflegebedürftige und ihre Angehörigen mit praxisnaher Unterstützung:
Unsere Pflegeboxen sind exakt auf die jeweiligen Pflegegrade abgestimmt – und können monatlich kostenfrei geliefert werden (bei Anspruch nach § 40 SGB XI).

So sorgen wir dafür, dass im Alltag alles zur Verfügung steht – einfach, zuverlässig und individuell.

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