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KfW-Zuschuss und KfW-Kredit: Finanzielle Unterstützung für Pflege zu Hause

Pflegebedürftigkeit stellt viele Familien vor große Herausforderungen – nicht nur emotional, sondern auch finanziell. Gerade wenn die Wohnung altersgerecht oder barrierefrei umgebaut werden muss, sind staatliche Förderungen eine wichtige Hilfe. Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) bietet hierfür spezielle Programme, die Privatpersonen zugutekommen – sei es durch zinsgünstige Kredite oder Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen.

Was ist ein KfW-Kredit?

Ein KfW-Kredit ist ein staatlich gefördertes Darlehen mit günstigen Zinssätzen und flexiblen Rückzahlungsbedingungen. Für Privatpersonen, die ihre Wohnung barrierefrei umbauen möchten – etwa nach einem Schlaganfall oder bei altersbedingter Pflegebedürftigkeit – gibt es das Programm KfW 159 "Altersgerecht Umbauen – Kredit". Damit lassen sich z. B. bodengleiche Duschen, Treppenlifte oder verbreiterte Türen finanzieren.

KfW-Kredit Zinsen

Die Zinsen bei KfW-Krediten sind deutlich günstiger als bei herkömmlichen Bankkrediten. Die genaue Höhe hängt vom gewählten Programm und der Laufzeit ab. Beim KfW-Kredit 159 liegen die Zinssätze oft deutlich unter dem Marktniveau, was ihn zu einer attraktiven Finanzierungsmöglichkeit für pflegegerechte Umbaumaßnahmen im eigenen Zuhause macht.

Pflegekraft reicht älterer Frau am Tisch ein Medikament, zwei ältere Männer sitzen daneben

Was ist der KfW-Zuschuss 455-B?

Neben Krediten vergibt die KfW auch Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Besonders relevant ist für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen der KfW-Zuschuss 455-B "Barrierereduzierung". Bis zu 2.500 Euro pro Wohneinheit können für Maßnahmen wie das Entfernen von Türschwellen, den Einbau bodengleicher Duschen oder die Verbesserung der Bewegungsflächen beantragt werden. Voraussetzung: Der Antrag muss vor Beginn der Baumaßnahme online bei der KfW gestellt werden.

Wer kann KfW-Zuschuss oder Kredit beantragen?

Die Programme richten sich gezielt an Privatpersonen – etwa Senioren, Menschen mit Behinderung oder pflegende Angehörige. Wichtig ist: Die Antragstellung erfolgt immer vor dem Beginn der Baumaßnahme. Den Kredit beantragt man über die eigene Hausbank, den Zuschuss direkt über das KfW-Zuschussportal.

Kombination mit anderen Fördermitteln

In vielen Fällen lassen sich KfW-Zuschüsse und -Kredite mit weiteren Fördermitteln kombinieren – etwa mit Zuschüssen der Pflegekasse (z. B. bis zu 4.000 Euro für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen nach § 40 SGB XI). Wer mehrere Förderprogramme nutzt, kann so eine solide Finanzierung sicherstellen – ganz ohne finanzielle Überforderung.

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Fazit: Zuhause pflegen – mit staatlicher Unterstützung leichter gemacht

Ob nach einem Sturz, bei dauerhafter Mobilitätseinschränkung oder zur Pflege der Eltern – mit den passenden Förderprogrammen der KfW gelingt der barrierefreie Umbau einfacher und günstiger. Zuschüsse wie 455-B oder der Kredit 159 geben pflegenden Angehörigen und Betroffenen mehr Sicherheit, Selbstständigkeit und Lebensqualität im eigenen Zuhause.

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