
Krankenhausvermeidung gemäß §37.2 SGB V: Was Sie wissen sollten
Die Krankenhausvermeidungspflege nach §37.2 SGB V ermöglicht medizinisch notwendige Leistungen zu Hause, um stationäre Krankenhausaufenthalte zu vermeiden. Sie fördert eine angenehmere Genesung und entlastet gleichzeitig das Gesundheitssystem effektiv.
Was ist die Krankenhausvermeidungspflege gemäß §37.2 SGB V?
Unter Krankenhausvermeidung versteht man spezialisierte Behandlungspflege, die eine stationäre Aufnahme überflüssig macht oder verkürzt. Pflegefachkräfte führen medizinische Maßnahmen wie Wundversorgung, Medikamentengabe oder Vitalwertkontrollen nach ärztlicher Anordnung in Ihrer Wohnung durch. So bleiben Sie nicht nur in gewohnter Umgebung, sondern erhalten zugleich die höchste Behandlungsqualität.
Behandlungspflege: Was bedeutet das genau?
Behandlungspflege nach § 37 SGB V umfasst alle medizinisch notwendigen Pflegeleistungen, die über die Grundpflege hinausgehen. Im Gegensatz zur Grundpflege, die Körperpflege und Mobilität abdeckt, steht hier die fachliche Durchführung ärztlich verordneter Maßnahmen im Vordergrund.
Wer hat Anspruch auf Leistungen nach §37.2 SGB V?
Jeder, bei dem der Arzt eine häusliche Behandlungspflege verordnet, kann Leistungen zur Krankenhausvermeidung in Anspruch nehmen. Typische Anwendungsfälle sind postoperative Wundversorgung, komplexe Infusionstherapien oder die Kontrolle chronischer Erkrankungen.

Leistungen der ambulanten Pflege gemäß SGB V
Ambulante Pflege umfasst neben der Behandlungspflege auch Pflegeberatung, Koordination der Versorgung und Schulung von Angehörigen. Die Krankenhausvermeidungspflege (§ 37 Abs. 2) ist dabei ein besonderer Leistungsbaustein, der flexibel auf Ihren Bedarf angepasst wird.
Kurzzeitpflege beantragen: So geht’s
Um die Kurzzeitpflege zu beantragen, ist ein formloser Antrag bei der Pflegekasse erforderlich. Viele Pflegekassen bieten bereits vorgefertigte Formulare an, die nur noch ausgefüllt und eingereicht werden müssen. Besonders bei einem Notfall nach einem plötzlichen Krankenhausaufenthalt ist schnelles Handeln wichtig.
Die Rolle von Pflegehirte bei der Krankenhausvermeidung
Pflegehirte stellt sicher, dass Ihre Behandlungspflege reibungslos läuft: Wir liefern monatlich Pflegeboxen mit Bettschutzeinlagen, Einmalhandschuhen, Desinfektionsmitteln und vielem mehr – für eine optimale und stressfreie Versorgung zu Hause.
Inhaltsverzeichnis
- Was ist die Krankenhausvermeidungspflege gemäß §37.2 SGB V?
- Behandlungspflege: Was bedeutet das genau?
- Wer hat Anspruch auf Leistungen nach §37.2 SGB V?
- Leistungen der ambulanten Pflege gemäß SGB V
- Kurzzeitpflege beantragen: So geht’s
- Die Rolle von Pflegehirte bei der Krankenhausvermeidung
Fazit: Ambulante Pflege als Schlüssel zur Krankenhausvermeidung
Die Krankenhausvermeidungspflege nach §37.2 SGB V ist ein entscheidender Baustein in der modernen Gesundheitsversorgung. Sie ermöglicht es, Patienten in ihrer vertrauten Umgebung zu behandeln, ohne auf professionelle medizinische Versorgung verzichten zu müssen.
Per E-Mail oder Kontaktformular sind wir durchgehend erreichbar.


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